Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12701
OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05 (https://dejure.org/2005,12701)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.08.2005 - 1 Ss 56/05 (https://dejure.org/2005,12701)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. August 2005 - 1 Ss 56/05 (https://dejure.org/2005,12701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 1 § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StPO § 261
    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Betäubungsmitteleigenschaft, ESA-Drogenwirkstoff-Test/ESA-Schnelltest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 220 (Ls.)
  • StV 2006, 530
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Insbesondere ist es ihm verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Auf eine nach den Umständen des Falls mögliche, genaue Feststellung der Wirkstoffmenge kann daher für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Sanktionen im Betäubungsmittelstrafrecht grundsätzlich nicht verzichtet werden (BGH NJW 1994, 1885, 1886; BayObLG StV 2001, 335 ; Körner, a.a.O., Rn. 425, 540; Weber, a.a.O., Rn. 742).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise nur abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass diese die Rechtsfolgen zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH NStZ 1990, 395 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 2).
  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Neben Art und Menge des Rauchgifts sind daher Wirkstoffgehalt und -menge für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (BGH NStZ-RR 2002, 52, 53; 1996, 281).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96

    Umfang der erforderlichen Feststellungen - Schätzung - Wirkstoffgehalt des

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Neben Art und Menge des Rauchgifts sind daher Wirkstoffgehalt und -menge für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (BGH NStZ-RR 2002, 52, 53; 1996, 281).
  • BayObLG, 27.05.1999 - 4St RR 111/99

    Beschränkung der Berufung

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Auf eine nach den Umständen des Falls mögliche, genaue Feststellung der Wirkstoffmenge kann daher für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Sanktionen im Betäubungsmittelstrafrecht grundsätzlich nicht verzichtet werden (BGH NJW 1994, 1885, 1886; BayObLG StV 2001, 335 ; Körner, a.a.O., Rn. 425, 540; Weber, a.a.O., Rn. 742).
  • BGH, 11.01.1989 - 3 StR 325/88

    Strafprozeßrecht: Auskunftsverweigerung eines vormaligen Belastungszeugen

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise nur abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass diese die Rechtsfolgen zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH NStZ 1990, 395 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 2).
  • OLG Celle, 25.06.2014 - 32 Ss 94/14

    ESA-Schnelltest zur Ermittlung von Betäubungsmitteln kein anerkanntes

    Die Feststellung, dass es sich bei sichergestellten Substanzen um Betäubungsmittel handelt, darf nicht allein auf das Ergebnis eines ESA-Schnelltests gestützt werden, da es sich nicht um ein in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren handelt (im Anschluss an OLG Hamm, StV 1999, 420; OLG Thüringen, StV 2006, 530).

    Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren (vgl. OLG Hamm, StV 1999, 420; OLG Thüringen, StV 2006, 530), so dass allein darauf, dass es sich bei der Substanz um Rauschgift handelte, nicht gestützt werden kann.

  • OLG Braunschweig, 28.09.2011 - Ss 44/11

    ESA-Test; ESA-Schnelltest; Betäubungsmittel; Nachweis

    Eine Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (hier: Kokain) ist aufzuheben, wenn in den Urteilsgründen nicht dargelegt wird, dass es sich bei dem Test (hier: ESA-Schnelltest), mit dem der Betäubungsmittelnachweis erfolgte, um ein wissenschaftlich abgesichertes und in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardverfahren handelt (Anschluss: Thüringer OLG, Beschluss vom 30.08.2005, 1 Ss 56/05, juris, Rn.17 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.1999, 5 Ss 136/99, juris, Rn.4).

    Da der genannte Test dem Senat nicht als ein solcher bekannt ist, der diesen Anforderungen genügt, und der Senat somit aus eigener Sachkunde dessen Zuverlässigkeit nicht einschätzen kann, ist anhand der Urteilsgründe die gebotene Überprüfung nicht möglich (vgl. zum ESA - Test: Thüringer OLG, Beschluss vom 30.08.2005, 1 Ss 56/05, juris, Rn.17 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.1999, 5 Ss 136/99, juris, Rn.4).

  • OLG Jena, 13.02.2006 - 1 Ws 44/06

    Strafvollstreckung: Voraussetzungen für die Aufhebung eines

    Dies gilt auch und gerade für ESA-Schnelltests (Senatsbeschluss vom 30.08.2005, Az.: 1 Ss 56/05).
  • OLG Jena, 17.11.2005 - 1 Ss 279/05

    BtMG

    In diesem Fall reicht es daher für den Schuldspruch - und damit auch für die Möglichkeit einer Rechtsmittelbeschränkung - aus, wenn die Tat sich nach den insoweit in Rechtskraft erwachsenen Urteilsfeststellungen überhaupt auf Betäubungsmittel bezog (Senatsbeschlüsse vom 29.08.2005, Az.1 Ss 156/05, sowie vom 30.08.2005, Az.1 Ss 56/05).
  • OLG Jena, 23.11.2005 - 1 Ss 305/05

    BtMG

    Dies gilt auch in Jugendsachen (Senatsbeschluss vom 30.08.2005, Az.: 1 Ss 56/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht